Ausweitung GRÜNER PASS ab 01.09.2021 in ITALIEN

Zusätzlich zu den bereits bestehenden „Green Pass“-Verpflichtungen inkl. der allgemeinen Erklärung (Artikel hier) vom 06.08.2021 wird dieser ab 01.09.2021 in Italien wie folgt weiter etabliert: (Quelle Nordest24)

Die Verpflichtung wird auf Verkehr, Schulen und Universitäten ausgeweitet. 

Alle Mitarbeiter der Schule (vom Mitarbeiter bis zum Professor) müssen den Grünen Pass besitzen. Die Nichteinhaltung der Bedingung gilt als ungerechtfertigte Abwesenheit und ab dem fünften Tag der Abwesenheit ruht das Arbeitsverhältnis und es wird kein Gehalt oder sonstige Entschädigung ausbezahlt. Mittels einer App wird der Besitz des grünen Passes überprüft. Der Green Pass ist nicht für Schüler bestimmt. Alle bereits geltenden Bestimmungen bleiben bestehen: Die Verwendung der Maske ist obligatorisch, ebenso der Abstand. Bei Atemwegsbeschwerden oder Temperaturen über 37,5 Grad ist das Betreten des Schulgeländes nicht möglich

Anders als in Schulen wird der Green Pass ab dem 1. September für den Zugang zu italienischen Universitäten nicht nur für Lehrer und Angestellte, sondern auch für Studenten benötigt .

Bei Mittel- und Fernverkehrszügen sowie Inlandsflüge ist der Grüne Pass ebenfalls Pflicht. Dies sind Intercity, Intercity Night und alle Hochgeschwindigkeitszüge (Frecciarossa, Frecciargento, Frecciabianca). Für Regionalzüge ist eine Zertifizierung nicht erforderlich.

Der Pass ist auch für Autobusse obligatorisch, die auf einer Strecke mehr als zwei Regionen verbinden, „kontinuierlich oder periodisch“ einen Dienst durchführen. Keine Verpflichtung für Busse im Nahverkehr. Kostenloser und uneingeschränkter Zugang für diejenigen, die mit dem Nahverkehr anreisen. In U-Bahnen, Nahverkehrsbussen, Straßenbahnen, S- und Regionalzügen ist der Grüne Pass nicht verpflichtend.


Sichern Sie sich jetzt unseren Lignano Fotokalender für das Jahr 2022:

Titelbild Fotokalender 2022

Folgen Sie uns auch auf Instagram https://instagram.com/lignanojournal


Für die Nutzung von Schiffen und Fähren im überregionalen Verkehr ist der Grüne Pass ebenfalls Pflicht. Wenn die Fähre zwei Orte in derselben Region verbindet, ist dies nicht erforderlich. Die einzige Ausnahme ist die Straße von Messina: Während der Fahrt zwischen Sizilien und Kalabrien wird der Grüne Pass nicht benötigt.

Auf den Transportmitteln obliegt es den Unternehmen und Unternehmen, die Gültigkeit des Grünen Passes und die regelkonforme Nutzung der Dienste zu überprüfen. 

Im Transport haben Kinder unter 12 Jahren und diejenigen, die sich nicht impfen lassen können, ohne grünen Pass Zugang.

Testmöglichkeit in Lignano

Hier kann man sich zum Covid-Test in Lignano anmelden: https://www.coram.it/prenota-visite